Dieser Beitrag ist im Blog der BlueCare AG erschienen.Für die Arbeit im Gesundheitswesen ist eine eID unerlässlich. Sie regelt den Zugriff auf die verschiedenen Online-Systeme und damit auch, wer welche Daten einsehen kann. Entsprechend wichtig ist auch der Prozess, der bei der Prüfung von eID-Anträgen zum Einsatz kommt. Zugelassene Stellen setzen inzwischen auf das bequeme, aber sicherere Videoidentifikationsverfahren. Dieses wird auch bestehenden ID-Haltern empfohlen – für die Nutzung des EPD ist es sogar ein Muss.Der Zugriff auf Online-Dienste wird von den Systemanbietern über sogenannte Rollenkonzepte geregelt. Den Benutzern werden verschiedene Berechtigungsstufen erteilt, die bestimmen, auf welche Daten sie zugreifen können. Doch auch das beste Rollenkonzept kann seine Wirkung nicht entfalten, wenn die Identität des Zugreifenden bei der Prüfung nicht zweifelsfrei geprüft wurde. Viele Ärztinnen und Ärzte haben ihre eID, beispielsweise bei HIN, schon vor langer Zeit erstellen lassen. Um sie zu erhalten, wurde ein Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vor Ort bei einer behördlichen Stelle geprüft und kopiert. Dieses Verfahren entspricht jedoch nicht den aktuellen Sicherheitsstandards, vor allem was die Fälschungssicherheit betrifft. Auch das Bundesgericht stuft die Beweiskraft einer Ausweiskopie mittlerweile als ungenügend ein (vgl. BGE 9C_634/2014).
In wenigen Minuten zu mehr Sicherheit
Um den erhöhten Sicherheitsansprüchen gerecht zu werden, nutzt HIN seit April 2021 Videochats bei der Prüfung von Anträgen. Das Videoidentifikationsverfahren ist nicht nur sicherer, sondern auch praktischer: Ein Gang zur Behörde ist nicht mehr nötig, die etwa zehn Minuten dauernde Identifikation kann zuhause oder am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Auch BlueCare setzt beim Zugriff auf die eigenen Produkte wie BlueConnect und BlueEvidence auf die Technologie von HIN. Wir empfehlen daher bestehenden eID-Haltern, den Prozess nachzuholen und damit die Sicherheitsstufe der eigenen eID zu erhöhen . Das gilt erst recht für Akteure, die das Elektronische Patientendossier nutzen wollen, denn dazu ist die nachträgliche Videoidentifikation Voraussetzung.Als Anbieter von Softwarelösungen im Gesundheitswesen messen wir dem Datenschutz und damit dem sicheren Umgang mit besonders schützenswerten Daten höchste Priorität zu. Dabei ist es zentral, dass die Zugriffe auf die Systeme über verifizierte digitale Identitäten (eID) erfolgen. Das Videoidentifikationsverfahren ist eine einfache und bequeme Möglichkeit, seine HIN Identität auf den höchsten Sicherheitsstandard anzuheben.
Lorenz Fehr
Co-Geschäftsführer BlueCare AG
BlueConnect bietet einzigartige Möglichkeiten, ein Rezept HMG konform zu visieren. Diese Funktion basiert auf der persönlichen HIN Identität. Um solche und weitere zukunftsorientierte Funktionen anbieten zu können, ist ein Zugriff mit zweifelsfrei geprüften elektronischen Identitäten unerlässlich.
Philipp Baltensperger
Leiter Sales and Business Development, BlueCare AG
Weiter Informationen zur Videoidentifikation finden Sie im HIN Blog.