Immer mehr Kantone ermöglichen Covid-Impfmeldungen via AD Swiss

Raphaela Saxer

17.04.2021 - E-Health

Immer mehr ambulante Leistungserbringer werden in die Covid-19-Impfkampagne einbezogen. Die AD Swiss und ihre Partner stellen Lösungen zur Verfügung, welche eine sichere und effiziente administrative Abwicklung des Impfvorgangs erleichtern. Noch sind diese jedoch nicht in allen Kantonen zugelassen.

 

Kaum ein Thema bewegt aktuell die Schweiz – und natürlich insbesondere das Gesundheitswesen – so stark wie die Covid-19-Impfung. Konzentrierte sich die Strategie des Bundes in einer ersten Phase auf Impfzentren und auf besonders gefährdete Personen, werden nun – mit zunehmender Verfügbarkeit von Impfstoff – auch bestehende Strukturen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen und Apotheken immer stärker in die Impfkampagne des Bundes einbezogen.

Wenn das ambitionierte Ziel eingehalten werden soll, bis im Sommer 2021 allen in der Schweiz lebenden Personen eine Impfung anzubieten, ist diese Einbezug auch dringend nötig. Anders ausgedrückt: Ohne einen grossen Effort der ambulanten Leistungserbringer wird es, selbst wenn genügend Impfstoff vorrätig ist, keine rasche Durchimpfung der breiten Bevölkerung geben.

 

Zum Impfen zum Hausarzt

Hausärztinnen und Hausärzten kommt bei der Covid-19-Impfung eine wesentliche Rolle zu, wie Blaise Genton, Chefarzt der Poliklinik für Tropenmedizin, Reisen und Impfungen an der Unisanté und medizinischer Leiter der Impfkampagne im Kanton Waadt, kürzlich gegenüber der SÄZ erklärte. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten und deren Risikoprofil gut, zumal die Mehrheit der Bevölkerung in Manged-Care-Modellen versichert ist. Patientinnen und Patienten haben grosses Vertrauen in ihren medizinischen Rat, was einer unbegründeten Impfskepsis entgegenwirken kann.

Auch wenn auf politischer Ebene einige Fragen noch nicht abschliessend geklärt sind, so sind doch auf technischer und Prozess-Ebene schon viele Arbeiten am Laufen oder bereits umgesetzt, die es ambulanten Leistungserbringern erleichtern, die Impfung in ihre Abläufe zu integrieren. Die AD Swiss und HIN engagieren sich hier im Auftrag ihrer Trägerschaft für sichere und effiziente Lösungen, möglichst auf Basis von im Gesundheitswesen bereits etablierten Systemen und Standards.

 

Impfdaten mit AD Swiss erfassen und übermitteln

Zum jedem Impfvorgang gehört eine Meldung ans BAG bzw. den Kanton sowie das Erstellen eines Impfnachweises für die Patientin oder den Patienten. Die AD Swiss hat zu diesem Zweck eine Lösung implementiert, welche das Melden sowie das Generieren des Nachweises ermöglicht – sowohl mittels Online-Tool (AD Swiss Workspace) als auch tiefenintegriert in die Praxis- oder Spitalsoftware (PIS/KIS). Mit etablierten Anbietern wie der Ärztekasse, Vitodata, amétiq und TMR sind Integrationen bereits produktiv umgesetzt, die Schnittstelle steht für alle KIS/PIS-Anbieter offen.

Autorisierung von Meldeeinheiten

Die Umsetzung der Covid-19-Impfkampagne ist eine föderale Angelegenheit und fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Diese bestimmen nach eigenem Ermessen, welche Meldeeinheiten («Reporting Units») in ihrem Gebiet zugelassen sind. Manche Kantone sind bei der Autorisierung zurückhaltend und setzen vorläufig ausschliesslich auf ihre eigenen Lösungen, so zum Beispiel Zürich und Bern. Einen anderen Ansatz verfolgt etwa der Kanton Aargau, der Anbieter auf Basis eines transparenten Anforderungskatalogs autorisiert. Das ermöglicht es impfenden Leistungserbringern, unter den vorhandenen Lösungen jene zu wählen, welche sich für sie am besten eignet.

«Impfen mit AD Swiss» bietet einige Vorteile. So weisen Meldungen aus den Praxen eine hohe Datenqualität auf, da viele Daten in der elektronischen Krankengeschichte bereits digital vorliegen. Da weniger Daten manuell übertragen oder abgetippt werden müssen, werden durch die automatisierte Übernahme aus dem System Fehlerquellen minimiert. Natürlich steigt dabei auch die Effizienz gegenüber dem manuellen Ausfüllen von Formularen signifikant. Durch die HIN Identität, die bei Lösungen der AD Swiss immer zum Einsatz kommt, ist zudem der Urheber einer Meldung immer eindeutig authentisiert, die Datenlieferung somit sauber dokumentiert und nachvollziehbar.

 

Einsatz je nach Kanton zu prüfen

Jeder Kanton muss zunächst die AD Swiss offiziell als Meldeeinheit autorisieren (siehe Box). Obwohl die AD Swiss sich in allen Kantonen um die Autorisierung bemüht, ist diese noch nicht überall erfolgt und die Lösung der AD Swiss somit, Stand Ende April, noch nicht schweizweit einsetzbar.

Was können Leistungserbringer tun, die bereits impfen oder in Kürze Impfstoff erhalten werden? Wir empfehlen, die Lösung der AD Swiss in jenen Kantonen und mit jenen PIS/KIS einzusetzen, mit denen dies bereits möglich ist. Welche das sind, erfahren Sie laufend aktualisiert auf der Website der AD Swiss. Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Systemanbieter oder wenden Sie sich an den HIN Kundendienst.

 

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