Hausarztpraxen und Apotheken spielen nicht nur beim Impfen der Bevölkerung gegen Covid-19 eine wichtige Rolle, sondern auch beim Ausstellen von Covid-Zertifikaten. Um Covid-Zertifikate auszustellen, bestehen für Leistungserbringer drei Möglichkeiten:
1. Aus dem Primärsystem via AD Swiss
Wenn die Praxissoftware an die AD Swiss Plattform angebunden ist, können Ärztinnen und Apotheker aus ihrem gewohnten System heraus und im gleichen Prozess Impfdaten erfassen, an das nationale Impfmonitoring melden und ein offizielles Covid-Zertifikat des Bundes erzeugen. Voraussetzung ist eine Autorisierung der AD Swiss durch den jeweiligen Kanton. Welche Primärsysteme und Kantone die Lösung unterstützen, erfährt man tagesaktuell auf der Website der AD Swiss oder direkt beim entsprechenden Softwareanbieter.
2. Via Bundes-Applikation mit persönlicher HIN Identität
Der Bund stellt eine Zertifikats-Applikation als HIN geschützte Anwendung zur Verfügung. Bei dieser Lösung müssen die Patientendaten manuell in ein Web-Formular übertragen werden. Um sich gegenüber der Applikation zu authentisieren, wird eine persönliche HIN Identität (eID) benötigt. Die Identität des ID Halters muss einmalig mittels Videoidentifikation auf das geforderte Vertrauenslevel angehoben werden.
3. Aus dem Primärsystem via Bundes-Applikation
Eine dritte Variante besteht darin, dass die Zertifikats-Applikation des Bundes direkt an die Praxissoftware angebunden wird. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) bietet in Zusammenarbeit mit HIN entsprechende Schnittstellen an. Auskünfte zum aktuellen Stand erteilt der jeweilige Softwareanbieter.