Dieser Beitrag ist am 10. Januar 2024 in der Schweizerischen Ärztezeitung erschienen.Cloud-Speicherlösungen können Aufwand und Kosten für die IT verringern. Doch wie schneiden sie ab in puncto Datenschutz und -sicherheit? Worauf müssen Gesundheitsfachpersonen achten, damit sensible Daten auch in der Cloud genügend geschützt sind?
Speichern auch Sie Ihre persönlichen Dokumente bei Google Drive, OneDrive, Dropbox, iCloud oder einer ähnlichen Cloud-Speicherlösung? Ja, diese Möglichkeit der Datenablage hat einige Vorteile. So ist beispielsweise der Zugriff auf die Informationen standort- und geräteunabhängig möglich, es wird keine zusätzliche Hardware benötigt und das manuelle Erstellen von Backups entfällt. Dass sich Cloudlösungen auch im beruflichen Umfeld immer mehr durchsetzen, erstaunt also wenig.
Gesundheitsdaten in der Cloud?
Gemäss Datenschutzgesetz gelten Gesundheitsdaten als besonders schützenswert, das brauche ich Ihnen als Gesundheitsfachperson nicht zu erklären. Entsprechend müssen diese Daten sorgfältig vor Missbrauch und vor Zugriffen Dritter geschützt werden – das gilt auch, wenn sie in einer Cloud gespeichert oder mittels einer solchen ausgetauscht werden. Dies ist keinesfalls schlecht oder verboten. Es ist jedoch unabdingbar, dass Sie mögliche Cloudlösungen vor deren Nutzung sorgfältig prüfen und sich mit den Risiken auseinandersetzen. Denn: Wer wenig Verantwortung hat – ein Vorteil der Cloud – hat leider oft auch wenig Kontrolle. Laden Sie Daten in eine Cloud, können Sie schwer kontrollieren, was danach damit passiert: Wo werden sie gespeichert? Wer kann sie einsehen und allenfalls gar bearbeiten?Lucas Schult ist Geschäftsführer von HIN. Er schreibt in der SAEZ regelmüssig über digitale Sicherheit und Datenschutz.