«Beim E-Impfausweis steht der Schutz der persönlichen Daten der Nutzer an erster Stelle»

Raphaela Saxer

15.02.2021

Der Service „meineimpfungen“ wurde abgeschaltet.

Das Thema Covid-19-Impfung ist aktuell in aller Munde. Bei der Impfkampagne des BAG spielt der elektronische Impfausweis – eine HIN geschützte Anwendung – eine zentrale Rolle. Ich habe mit Hannes Boesch, Stiftungsrat der Trägerstifung meineimpfungen, über das neue myCOVIDvac-Modul und über den Datenschutz gesprochen. Hier der erste Teil des Interviews:

 

HIN: Herr Boesch, was ist myCOVIDvac und wer nutzt es?

Hannes Boesch: myCOVIDvac ist ein Modul des Schweizerischen elektronischen Impfausweises (E-Impfausweis), um Covid-19-Impfungen elektronisch auf www.meineimpfungen.ch zu dokumentieren. Die Covid-19-Impfungen können nur durch medizinische Fachpersonen in den E-Impfausweis eingetragen werden. Momentan sind es die Impfzentren, welche das myCOVIDvac-Modul brauchen. Sobald auch in Arztpraxen und Apotheken geimpft wird, werden auch diese die Covid-19-Impfungen auf Wunsch der Patienten über myCOVIDvac im E-Impfausweis abspeichern können.

 

Daten ans Impfmonitoring übermitteln

myCOVIDvac (E-Impfausweis)

myCOVIDvac ist ein Modul des Schweizerischen elektronischen Impfausweises (E-Impfausweis), mit dem Covid-19-Impfungen elektronisch auf www.meineimpfungen.ch dokumentiert und aggregierte Daten ans Impfmonitoring des BAG übermittelt werden. Um darauf zuzugreifen, rufen Sie myCOVIDvac auf, während Sie mit der HIN Plattform verbunden (z.B. im HIN Client eingeloggt) sind. Klicken Sie anschliessend auf den HIN Button, um sich anzumelden.

Primärsystem-Integration (AD Swiss)

Alternativ bieten immer mehr Primärsystemanbieter eine Übermittlung der Daten direkt aus der Praxissoftware heraus an – via Schnittstelle der AD Swiss.

Mehr über die PIS-Integration erfahren

Das heisst, wenn der Covid-Impfstoff breit verfügbar ist, werden alle Spitäler, Hausärzte und Apotheken myCOVIDvac nutzen können?

Genau. Die Fachpersonen müssen sich einfach kostenlos auf www.meineimpfungen.ch registrieren, falls dies nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschehen ist.

 

Warum braucht es ein separates myCOVIDvac-Modul und wie hängt es mit dem elektronischen Impfausweis zusammen?

Das myCOVIDvac-Modul wurde entwickelt, um den Anforderungen des BAG an die Dokumentation der Covid-19-Impfungen gerecht zu werden. Diese sind nämlich etwas strikter als bei der Erfassung bisheriger Impfungen. So muss beispielsweise festgehalten werden, aufgrund welcher Indikationsstellung die Impfung durchgeführt wurde, die Identität des Patienten muss bestätigt werden und es gibt einen Check, damit keine Kontraindikationen für die Impfung übersehen werden. Ist die Impfung einmal eingetragen, ist sie auf meineimpfungen.ch sowohl im normalen E-Impfausweis als auch im «Impfausweis Covid-19» (der nur die Covid-19-Impfungen enthält) ersichtlich.

 

Hannes Boesch

Hannes Boesch ist Stiftungsrat von meineimpfungen. Die Stiftung meineimpfungen hat das Ziel, das elektronische Impfdossier auf www.meineimpfungen.ch für die Nutzung durch ein breites Publikum gratis zu betreiben. Die Stiftung ist im Impfwesen zudem aufklärend tätig.

Es wird diskutiert, dass künftig in bestimmten Situationen ein Covid-Impfnachweis erforderlich sein könnte, z.B. für Flugreisen oder den Besuch von Grossveranstaltungen. Könnte der E-Impfausweis die Funktion eines solchen Zertifikats erfüllen und wäre er mit internationalen Standards kompatibel?

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine internationale Covid-19-Impfbescheinigung benötigt werden (z. B. für Reisen in bestimmte Länder oder mit bestimmten Fluggesellschaften), könnten die im E-Impfausweis gespeicherten Daten als Grundlage für eine internationale Impfbescheinigung («smart yellow card» der WHO) dienen. Die Stiftung ist technisch und konzeptionell für diese Fragen vorbereitet. Sobald national als auch international die Vorgaben klar sind, werden wir mit den relevanten Verhandlungspartnern starten.

 

Welche Daten werden von myCOVIDvac ans BAG übertragen und wie wird der Datenschutz sichergestellt?

Das BAG hat ein «Minimal Data Set» definiert, das als Vorgabe für die zu liefernden Daten dient. Sämtliche gemäss «Minimal Data Set» extrahierten Datensätze werden nur in anonymisierter Form dem BAG übermittelt. Damit trägt die Stiftung direkt dazu bei, eine bessere Übersicht zum Impfstatus der Bevölkerung zu erhalten. Aktuell ist das wichtiger denn je und hilft Bund und Kantonen, ihre Aktivitäten zur Bekämpfung des Coronavirus zu steuern. Dabei steht der Schutz der persönlichen Daten der Nutzer an erster Stelle. Alle Daten werden sicher und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts gespeichert.

 

Warum kann man als Patient die Impfung nicht selber eintragen und dann validieren lassen, wie das bei anderen Impfungen der Fall ist?

Weil der Covid-19-Impfausweis in Zukunft eine besondere Bedeutung haben könnte – sollte er tatsächlich gewisse Aktivitäten (Reisen, Freizeitaktivitäten) explizit ermöglichen, die ohne Impfung nicht erlaubt sind. Daher müssen die Daten, die als Grundlage z.B. für eine Smart Yellow Card dienen, seriös und fehlerfrei durch eine Fachperson erhoben werden.

 

meineimpfungen.ch

Der elektronische Impfausweis meineimpfungen.ch ermöglicht es HIN Teilnehmern, einfach per Single Sign-on auf die Impfungsinformationen ihrer Patienten zuzugreifen, diese zu ergänzen und offizielle Impfausweise auszudrucken. Patienten führen ein persönliches Konto mit Ihren Impfangaben auf der Schweizer Internetplattform www.meineimpfungen.ch. Ein grosser Vorteil des elektronischen Impfausweises ist, dass er einen einfachen Überblick über die aktuelle Impfabdeckung bietet und konkrete, auf die persönliche Situation abgestimmte Empfehlungen für weitere Impfungen abgibt. Nach der Erfassung der bisherigen Impfungen wird die Impfsituation basierend auf den Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans überprüft. Dank dem Impfcheck ist rasch ersichtlich, welche Impfungen nicht mehr aktuell sind. Patienten können sich per SMS oder E-Mail daran erinnern lassen, wenn eine Impf-Auffrischung nötig ist. So entfallen z.B. Notfall-Impf-Übungen kurz vor einer Reise.